Berlin, 20. Oktober 2024
Stellungnahme des Verbands der Soldaten der Bundeswehr e.V. zum Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG)
Der aktuelle Gesetzesentwurf ist in wesentlichen Punkten aus Sicht des VSB nicht tragfähig und bedarf aus Sicht des VSB der Nachbesserung.
Im Einzelnen:
Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG) enthält wesentliche Änderungen zur Umstrukturierung der Besoldung von Bundesbediensteten. Er zielt darauf ab, die Besoldungsstruktur zu reformieren und die Mindestalimentation sowie die Ämterwertigkeit neu zu justieren. Im Folgenden wird eine umfassende Analyse der Schwerpunkte, insbesondere in Bezug auf die Mindestalimentation, die Ämterwertigkeit und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Implikationen, dargestellt.
1. Mindestalimentation und Verfassungsrechtliche Implikationen
Der Entwurf zielt darauf ab, die bisherigen Besoldungsgruppen und deren Ausgangspunkte zu modifizieren. Besonders auffällig ist die Streichung der Besoldungsgruppe A 3 für Beamte, wobei diese für Soldaten weiterhin als niedrigste Gruppe ausgewiesen wird. Eine hierfür notwendige sachliche Begründung wird nicht ausgeführt. Für neu eingestellte Beamte wird in der Folge die Besoldungsgruppe A 4 mit der Erfahrungsstufe 5 als Einstiegsgehalt festgelegt, was zu einer Anhebung des Einstiegsgehalts führt. Dies wird im Gesetzesentwurf als Maßnahme zur Sicherstellung einer ausreichenden Mindestalimentation begründet.
Jedoch ergibt sich aus dieser Neuregelung ein schwerwiegendes Problem: Die neue Besoldungshierarchie führt dazu,
Download der gesamten Stellungsnahme VSB hier ...