Berlin, 16. Juli 2025
Öffentlichkeitsinformation zum Artikelgesetz Zeitenwende
Hinzuverdienstgrenzen aufgehoben – Artikelgesetz bringt wichtige Verbesserung für pensionierte Soldaten.
Mit dem Inkrafttreten des Artikelgesetz zur Zeitenwende am 5.März 2025 wurden für viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten wichtige Änderungen wirksam.
Besonders relevant: Die bislang geltenden Hinzuverdienstgrenzen bei Versorgungsempfängern wurden vollständig aufgehoben.
Das bedeutet: Wer als pensionierter Soldat oder pensionierte Soldatin nach dem Dienstende eine neue Tätigkeit aufnimmt – egal ob im öffentlichen Dienst, in der freien Wirtschaft oder als Selbstständige*r – muss keine Kürzungen der Versorgungsbezüge mehr befürchten.
Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Warum wir informieren: Aus aktuellem Anlass und angesichts zahlreicher Rückfragen wollen wir Klarheit schaffen. Der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) wird sich weiterhin für faire Rahmenbedingungen und Transparenz einsetzen – für alle Generationen. (M.L.)
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