Berlin, 02. Oktober 2026

(Foto: M.L. - KI-generiert) In den Ländern kommt Bewegung in die Umsetzung der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation. Die eingeschlagenen Wege sind unterschiedlich und nicht jede Lösung überzeugt. Aber nach und nach werden Entscheidungen getroffen und gesetzgeberische Schritte eingeleitet. Beim Bund dagegen bleibt weiterhin offen, wie es nach dem zurückgezogenen Gesetzentwurf weitergehen soll.

Aktuell wird in einschlägigen Fachforen unter Berufung auf interne Einblicke berichtet, dass inzwischen vor allem politische und haushalterische Fragen einer zeitnahen Neuregelung entgegenstehen könnten. Ob diese Informationen zutreffen, können wir nicht überprüfen. Sie passen allerdings zu dem Bild, das sich nach außen bietet: Ein neuer Anlauf wurde angekündigt, ein konkreter Zeitplan oder auch nur eine erkennbare Perspektive für das weitere Verfahren fehlen bislang.

Die Ausgangslage ist dabei längst bekannt. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben liegen seit Jahren auf dem Tisch und wurden durch das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr nochmal präzisiert. Ein erster Gesetzentwurf wurde durch das Bundesinnenministerium vorgelegt, umfassend diskutiert und schließlich nicht weiterverfolgt. Während einzelne Länder inzwischen eigene Wege gehen, ist beim Bund weiterhin nicht absehbar, wann ein neuer Entwurf vorgelegt werden soll.

Der VSB erwartet deshalb vor allem Klarheit von der Bundesregierung. Wenn politische oder haushalterische Fragen einer Neuregelung entgegenstehen, sollte das offen gesagt kommuniziert werden. Wenn an einem neuen Entwurf gearbeitet wird, sollte zumindest deutlich werden, in welchem Zeitrahmen mit den nächsten Schritten im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Die Erwartungshaltung der Beschäftigten des Bundes ist nach den Ankündigungen des Bundesinnenministers im Januar dieses Jahres hoch. Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, wie es weitergeht. Dies gilt umso mehr, da mit dem Gesetzentwurf auch die Übertragung der monetären tariflichen Vereinbarungen aus dem TVöD 2025 erfolgen muss. Der VSB hat hierzu beim BMI nahgefragt, eine Stellungnahme steht jedoch noch aus.

Fest steht: Eine Amtsangemessene Alimentation ist kein politisches Entgegenkommen - Sie ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag. (M.L.)

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