Berlin, 10. April 2026

Ein Passus im neuen Wehrpflichtgesetz hat in der Vergangenheit zu einigen Irritationen bei den Betroffenen gesorgt. Demnach müssen alle männlichen Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Jedoch kann das Ministerium auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.

In einem gestern veröffentlichen Schreiben stellt nun das Verteidigungsministerium klar, dass von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht wird. Das heißt im Klartext: ein entsprechender Antrag auf Genehmigung ist bis auf weiteres nicht zu stellen. Bereits gestellte Anträge werden diesbezüglich beschieden, dass eine Genehmigungspflicht nicht erforderlich ist und damit auch keine Voraussetzung für die Zulässigkeit des Auslandsaufenthalts darstellt.

Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) begrüßt diese Klarstellung des Verteidigungsministeriums und wird im Falle einer Änderung dieser Regelung zeitnah berichten. (MW)

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