Berlin, 20. September 2026

(Foto: T.B.) Mehr als ein Jahr nach der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen fehlt für Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte noch immer die vollständige Übertragung. Der VSB kritisiert die anhaltende Verzögerung und fordert die Bundesregierung auf, endlich die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Am 6. April 2025 einigten sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Eine Zeit- und Wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse für die Beamtinnen und Beamten und somit auch für die Soldatinnen und Soldaten wurde verabredet. Die Bundestarifkommission der Gewerkschaft ver.di stimmte dem Ergebnis am 12. Mai 2025 zu. Für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist das Ergebnis längst Realität. Der Tarifvertrag läuft noch bis zum 31. März 2027.

Für Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sieht die Situation anders aus. Zwar beschloss das Bundeskabinett am 3. September 2025, die linearen Erhöhungen zunächst im Wege von Abschlagszahlungen zu übertragen: 3 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und weitere 2,8 Prozent seit dem 1. Mai 2026. Diese Zahlungen erfolgen jedoch weiterhin im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung.

Der Vorsitzende des VSB, Oberstleutnant Tobias Brösdorf betont: „Ein Abschlag ist kein Ersatz für ein Gesetz. Soldatinnen und Soldaten brauchen keine dauerhaften Übergangslösungen, sondern Rechtssicherheit. Mehr als ein Jahr nach dem Tarifabschluss muss die Bundesregierung endlich liefern.“

Besonders deutlich wird die Schieflage bei den weiteren Bestandteilen des Tarifabschlusses. Für Tarifbeschäftigte wurde unter anderem ab 2027 ein zusätzlicher Urlaubstag vereinbart. Außerdem wurden die Jahressonderzahlungen verbessert und Möglichkeiten geschaffen, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gibt es für vergleichbare Übertragungen bislang keine entsprechende abschließende Regelung. Auch konnte der VSB bisher nicht erkennen, dass hierzu ernsthafte Überlegungen vorangetrieben werden.

Was wird aus dem zusätzlichen Urlaubstag? Was wird aus den Möglichkeiten zur Umwandlung von Geld in Zeit? Und wann erhalten Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte endlich Klarheit darüber, welche Bestandteile des Tarifabschlusses tatsächlich übertragen werden?

Ursprünglich sollte die Besoldungsanpassung gemeinsam mit der Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation gesetzlich umgesetzt werden. Das Bundesinnenministerium legte hierzu im April 2026 einen Referentenentwurf vor. Die Verbändebeteiligung ist erfolgt. Doch auch Mitte September befindet sich das Vorhaben weiterhin in der „Warteschleife“; ein Kabinettsbeschluss und damit die parlamentarische Beratung stehen weiterhin aus.

Damit wird zunehmend auch die Konstruktion der Abschlagszahlungen problematisch. Die bereits gezahlten Erhöhungsbeträge sind ausdrücklich Vorgriffe auf eine noch ausstehende gesetzliche Regelung; etwaige Differenzen sollen später verrechnet werden. Eine pauschale Aussage, dass die bisherigen Erhöhungen vollständig zurückgezahlt werden müssten, wäre derzeit nicht belastbar. Gerade deshalb braucht es aber endlich eine gesetzliche Grundlage, die für die Betroffenen Rechtssicherheit schafft.

„Wer Monat für Monat höhere Bezüge als Abschlag auszahlt, darf die gesetzliche Grundlage dafür nicht auf unbestimmte Zeit vertagen. Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Bezüge nicht unter einem dauerhaften Vorbehalt stehen“, führt Brösdorf weiter aus.

Die Zeit drängt auch aus einem weiteren Grund: Der aktuelle Tarifvertrag endet am 31. März 2027. Damit rückt die nächste Tarifrunde näher, während die Folgen des Tarifabschlusses von 2025 für Soldatinnen und Soldaten sowie Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte noch immer nicht vollständig geregelt sind.

Brösdorf betont: „Wir steuern auf die nächste Tarifrunde zu, während der Bund die Übertragung des letzten Abschlusses noch nicht abgeschlossen hat. Das ist weder verlässliche Personalpolitik noch ein überzeugendes Signal an diejenigen, die der Staat gewinnen und langfristig binden will.“

Der VSB fordert deshalb eine zügige gesetzliche Absicherung der bereits gewährten Besoldungserhöhungen, eine klare Entscheidung über die Übertragung der weiteren tariflichen Regelungen sowie ein transparentes und belastbares Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation.

Verlässlichkeit darf nicht nur von Soldatinnen und Soldaten verlangt werden. Sie muss auch für den Dienstherrn gelten. (M.L. / T.B.)

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