Berlin, 27. Oktober 2026
(Foto: T.B.) Die Neuordnung der Feldwebellaufbahn bleibt für viele Soldatinnen und Soldaten mit erheblichen Fragen verbunden. Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) hat von Beginn an deutliVersetzungen, Kommandierungen, Lehrgänge und Dienstreisen gehören für Soldatinnen und Soldaten zum Berufsalltag. Mobilität ist ein fester Bestandteil des militärischen Dienstes. Doch während die Kosten für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs über die Jahre deutlich gestiegen sind, gelten bei der Wegstreckenentschädigung des Bundes noch immer die Sätze aus dem Jahr 2005. Der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) sieht hier dringenden Anpassungsbedarf.
Mobilität gehört zum Soldatenberuf
Soldatinnen und Soldaten müssen bereit sein, ihren Dienst an unterschiedlichen Standorten zu leisten. Dienstliche Erfordernisse bestimmen dabei wann und wo sie eingesetzt werden. Das betrifft nicht nur Dienstreisen, sondern auch Versetzungen und Kommandierungen, die erhebliche Belastungen auf das Familienleben und die persönliche Lebensplanung haben können.
Mit dem personellen Aufwuchs der Bundeswehr und der geplanten Neuordnung der Laufbahnen werden sich die Anforderungen an die Mobilität voraussichtlich weiter erhöhen.
Gerade bei Versetzungen stehen viele Soldatinnen und Soldaten vor der Herausforderung, ihren Dienst an einem anderen Standort mit ihrem familiären Lebensmittelpunkt zu vereinbaren. Nicht immer ist ein Umzug möglich oder sinnvoll. Wer regelmäßig zwischen Wohnort und Dienststätte pendelt, nimmt dafür teilweise erhebliche Fahrtstrecken und Kosten in Kauf.
Seit mehr als 20 Jahren unveränderte Erstattungssätze
Das Bundesreisekostengesetz sieht für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs bei Dienstreisen grundsätzlich eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer bei einer Obergrenze von 150 Euro vor. Liegt ein erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung des privaten Fahrzeugs vor, können 30 Cent je Kilometer erstattet werden. Insbesondere beim Trennungsgeld spielen Fahrtkosten und Wegstreckenentschädigungen eine wichtige Rolle. Die jeweiligen Ansprüche richten sich nach den Vorgaben der Trennungsgeldverordnung auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes.
Die maßgeblichen Kilometerpauschalen wurden seit 2005 nicht angepasst. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten für Anschaffung, Versicherung, Wartung, Reparaturen und den Betrieb von Kraftfahrzeugen erheblich gestiegen. Diese Entwicklung betrifft die Fahrzeugnutzung unabhängig davon, ob ein Verbrennungsmotor oder ein alternativer Antrieb genutzt wird.
Damit decken die unveränderten Erstattungssätze heute einen deutlich geringeren Anteil der tatsächlichen Fahrzeugkosten ab als noch vor 20 Jahren.
Dienstlich notwendige Mobilität darf nicht zunehmend zur privaten Belastung werden
Dem VSB ist bewusst, dass die Wegstreckenentschädigung nicht auf einen vollständigen Ersatz sämtlicher Fahrzeugkosten ausgelegt ist. Ebenso ist nachvollziehbar, dass bei Dienstreisen wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen.
Allerdings lassen sich nicht alle dienstlich notwendigen Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dienstlichen Kraftfahrzeugen sinnvoll zurücklegen. Die Standortstruktur der Bundeswehr, wechselnde Dienstzeiten und die persönliche Lebenssituation der Betroffenen setzen der Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote mitunter Grenzen.
Hinzu kommt, dass dienstlich veranlasste Mobilität nicht ausschließlich aus klassischen Dienstreisen besteht. Gerade durch Versetzungen und der damit verbundenen Trennung von der Familie und dem Lebensmittelpunkt entstehen Belastungen, die bei der Ausgestaltung der Erstattungsregelungen angemessen berücksichtigt werden müssen.
VSB setzt sich seit Längerem für eine Anpassung ein
Der Verband der Soldaten der Bundeswehr beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit mit den finanziellen Auswirkungen dienstlich notwendiger Mobilität und hat sich hierzu an das zuständige Bundesministerium des Innern gewandt.
Aus Sicht des VSB ist eine Überprüfung und Anpassung der Erstattungssätze überfällig. Dabei müssen insbesondere die besonderen Anforderungen des Soldatenberufs berücksichtigt werden.
„Von unseren Soldatinnen und Soldaten wird ein hohes Maß an Mobilität erwartet. Diese Bereitschaft gehört zum Beruf und wird auch künftig unverzichtbar sein. Deshalb müssen wir regelmäßig überprüfen, ob die bestehenden Regelungen den tatsächlichen Belastungen noch gerecht werden. Nach mehr als 20 Jahren ohne Anpassung ist es aus unserer Sicht an der Zeit, die Wegstreckenentschädigung neu zu bewerten“, erklärt Tobias Brösdorf, Bundesvorsitzender des VSB.
Der VSB wird sich weiterhin für eine zeitgemäße Anpassung der Wegstreckenentschädigung einsetzen. Ziel ist eine Regelung, die den wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt und die finanziellen Belastungen berücksichtigt, die Soldatinnen und Soldaten durch dienstlich veranlasste Mobilität entstehen. (ML / TB)
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