Bild: VSB

Bonn, 03. August 2021

Die Bundeswehr steht mit anderen Stellen des öffentlichen Dienstes und der Wirtschaft im Wettbewerb um Nachwuchs- und Fachkräfte. Der „Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V.“ (VSB) fordert deshalb eine Abkehr vom „einfachen Dienst“ und eine Modernisierung des Laufbahnrechts. In seiner Konzeption zum künftigen Personalmanagement legt der VSB dar, wie eine Umgestaltung gelingen kann.

Die Laufbahn der Mannschaftsdienstgrade im einfachen Dienst ist aus Sicht des VSB überholt. Sie muss durch eine Spezialistenlaufbahn ersetzt werden. Nur damit kann die Bundeswehr dem Umstand gerecht werden, dass die Soldaten in den Mannschaftsdienstgraden den spezifischen, mit den jeweiligen Dienstposten verbundenen Aufgaben auch gerecht werden können. Parallel fordert der VSB eine Anpassung der Bundesbesoldungsordnung vergleichbar mit der Bundespolizei, um die Abkehr vom „einfachen Dienst“ zu regeln. Dafür müssen die Spezialisten in die Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 eingestuft werden.
Zugleich müssen die Laufbahnen durchlässiger werden. Leistungsstarken Soldatinnen und Soldaten kann damit der Aufstieg zu Führungskräften ermöglicht und erleichtert werden. Das fördert nicht nur die Motivation des Personal, auch der Dienstherr zieht Vorteile daraus: Er kann das vorhandene Potenzial besser nutzen und einsetzen, die Fähigkeiten ausbauen und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig an sich binden.

Spezialistinnen bzw. Spezialisten aus den bisherigen Mannschaftsdienstgraden müssen bei Eignung, Leistung und Befähigung zu Unteroffizierinnen bzw. Unteroffizieren aufsteigen können. Unteroffizierinnen bzw. Unteroffizieren muss der Aufstieg zu Offizierinnen bzw. Offizieren möglich gemacht werden und für diese der Weg zu Stabsoffizierinnen bzw. Stabsoffiziere und Fachlaufbahnen.

Ein Baustein dafür ist die Bestenförderung nach der Bundeslaufbahnverordnung, die endlich in der gesamten Bundeswehr angewendet werden muss. In allen Laufbahnen müssen dafür konkrete Dienstposten festgelegt werden. Dazu gehört auch, Lebensälteren den Aufstieg aus dem Endamt zu ermöglichen, Auswahlverfahren zu vereinfachen und die Bestenförderung in Beurteilungen als Verwendungsvorschlag zu verankern.

Nähere Informationen zur Ausgestaltung und die detaillierte Beschreibung der Reformvorschläge finden Sie in der „Konzeption Personalmanagement“ (Download hier ...) des VSB (KonzPersMgmt VSB). (C.F.)

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