Bild: VSB

Bonn, 19. September 2021

Nach dem Ende der Wehrpflicht im Jahr 2011 und angesichts neuer Herausforderungen setzt sich der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) für die Einführung einer „Allgemeinen Dienstpflicht“ ein.

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen gilt es, im neu gewählten Bundestag die Möglichkeiten dafür auszuloten und die Debatte wieder aufzunehmen und ohne Scheuklappen zu führen.

Dabei gilt es neue Wege zu gehen. Der VSB plädiert in seiner „Konzeption Personalmanagement“ für eine Allgemeine Dienstpflicht, weil sie einen vielfältigen Nutzen für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben stiftet. Sie sollte für jede deutsche Staatsbürgerin und jeden deutschen Staatsbürger gleichermaßen gelten – unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung, Grad der körperlichen Einschränkung, Religionszugehörigkeit, sozialer Herkunft etc.

Der VSB nimmt dabei nicht nur die Nachwuchsgewinnung für die Bundeswehr in den Blick, sondern sieht einen Bedarf für zahlreiche gesellschaftliche Bereiche. Denn nicht nur in den Streifkräften fehlt der Nachwuchs in Schlüsselberufen, sondern auch in der Kranken- und Altenpflege, im Umwelt- und Klimaschutz und bei der inneren Sicherheit.

Das bisherige System kann den Bedarf kaum decken. So wie bis 2011 durch die Wehrpflicht Personal „aus dem aktiven Dienst heraus“ für die Bundeswehr als Zeit- und Berufssoldaten gewonnen werden konnte, so konnte auch durch den Zivildienst das Interesse für einen Beruf im Sozial- und Gesundheitsbereich geweckt und neues Personal gewonnen werden.

Die Dienstpflicht ist nicht nur vom Gedanken getragen, dass jede und jeder einen individuellen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann und muss. Es geht auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer gewandelten und sich weiter wandelnden Gesellschaft, die pluralistischer geworden ist.

Durch eine Allgemeine Dienstpflicht kann der Austausch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen und sozialen Gruppen gefördert und Vorurteilen vorgebeugt werden. Zugleich kann das Verständnis für staatliches Handeln geschaffen werden. Ein weiterer Nutzen für die Bundeswehr wäre es, dass Soldaten durch eine Dienstpflicht wieder stärker in der Gesellschaft wahrgenommen werden und verankert sind – wie sich andersherum die gesellschaftliche Realität stärker in den Streitkräften wiederfindet.

Die bisherigen Bemühungen, junge Menschen für den Dienst für die Gesellschaft zu gewinnen, erreichen mit den bisherigen Maßnahmen wie Bundesfreiwilligendienstes (BFD), freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) trotz positiver Wahrnehmung in der Gesellschaft nur einen Bruchteil der Bevölkerung. Auch die Initiative des BMVg „Dein Jahr für Deutschland“ basiert auf Freiwilligkeit.

Zur Ausgestaltung der „Allgemeinen Dienstpflicht“ macht der VSB konkrete Vorschläge. Der Dienst sollte

• in einem definierten Rahmen frei wählbar sein
• sechs bis zwölf Monate dauern
• bis zum 30. Lebensjahr absolviert werden
• ausschließlich dem öffentlich-gemeinschaftlichen Interesse dienen
• sich bei der Vergütung einheitlich am Mindestlohn orientieren.

Mögliche Betätigungsfelder könnten sein: Wehrdienst, Gesundheits-, Alten- und Krankenpflegeberufe, Feuerwehr, Wohlfahrtsverbände, Organisationen des Klimaschutzes, der Natur- und Landschaftspflege, Organisationen des Katastrophenschutzes wie Technisches Hilfswerk oder Organisationen des Rettungswesens.

Der VSB weiß aber um die hohen gesetzlichen Hürden für eine Dienstpflicht. Die bisherigen Regelungen zu Wehrdienst und Zivildienst im Grundgesetz reichen nicht aus, um ein verpflichtendes allgemeines Dienstjahr und neue Formen möglicher allgemeinnützlicher Handlungsfelder einzuführen. Auch die einfachgesetzliche Einführung ist nach bisheriger Einschätzung nicht möglich. Vielmehr könnte nur der verfassungsändernde Gesetzgeber gem. Art. 79 (2) GG unter Beachtung der „Menschenwürdegarantie“ neue Dienstpflichten durch eine Änderung des Grundgesetzes beschließen.

Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine breite gesellschaftliche und politische Debatte notwendig. Der VSB stellt sich dieser Debatte und will dabei helfen, die öffentlich- parlamentarische Diskussion mit anzustoßen. Dabei geht es nicht um die Wiedereinführung der Wehrpflicht durch die Hintertür, sondern um eine Chance für die Gesellschaft. Denn wir stehen vor großen Herausforderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dabei sollte auch die europäische Ebene nicht außer Acht gelassen werden, auf der ebenfalls über eine Dienstpflicht gesprochen werden kann.

Für den VSB ist klar: Jetzt ist die Zeit, ergebnisoffen über eine Allgemeine Dienstpflicht zu sprechen.

Nähere Informationen zur Ausgestaltung und die detaillierte Beschreibung der Reformvorschläge finden Sie in der „Konzeption Personalmanagement“ (Download hier ...) des VSB (KonzPersMgmt VSB). (C.F.)

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