Berlin, 14. Mai 2025
Hürde genommen – Gewerkschaft stimmt der Tarifeinigung zu!
Nach der Einigung der Verhandlungsführer der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Rahmen des Schichtungsverfahrens auf einen neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für die Kommunen und im Bund haben nun auch die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di und deren Tarifkommission dem Ergebnis zugestimmt.
Das bedeutet, dass der Tarifvertrag zeitnah gezeichnet und Inkrafttreten kann. Damit werden für die Tarifbeschäftigten unter anderem die Tabellenentgelte zum 1. April 2025 um 3,0 Prozentpunkte, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich angehoben. In einem zweiten Schritt erfolgt zum 1. Mai 2026 eine weitere Entgelterhöhung um 2,8 Prozent. Ab 1. Januar 2027 ist zudem ein Tag mehr Erholungsurlaub vorgesehen.
Der Verband der Soldaten der Bundeswehr (VSB) fordert, im Einklang mit dem Deutschen Beamtenbund und ver.di, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten durch Anpassung der entsprechenden Gesetzgebungen. Leider steht hierzu bisher eine Positionierung des zuständigen Bundesinnenministeriums unter seiner neunen Leitung aus.
Der VSB betrachtet weiterhin Teile des Tarifabschlusses als problematisch. Insbesondere der Mindestbetrag von 110 Euro führt zu einer weiteren Stauchung des Gehaltsgefüges.
Über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses hinaus fordert der VSB den Gesetzgeber auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgend unverzüglich einen belastbaren und der Lebensrealität der Soldatinnen und Soldaten, wie auch der Beamtinnen und Beamten gerecht werdenden Gesetzentwurf für eine „Amtsangemessene Besoldung“ vorzulegen. Der Staat als Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, seinen Beamten und Soldaten eine angemessene Lebensgrundlage zu bieten, damit sie ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst unabhängig und ohne finanzielle Sorgen erfüllen können. Hierbei ist zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein angemessener Abstand – Abstandsgebot – zu wahren. (TB)
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