Berlin, 06. April 2025
Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Tarifstreit des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen findet auf Basis der Schlichtungsempfehlung am 6. April 2025 einen Abschluss. Nach zähen Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern, vertreten durch den Verband der kommunalen Arbeitgeber und Bundesinnenministerium, und den Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaft ver.di und den Deutschen Beamtenbund konnte sich nunmehr auf einen Tarifabschluss erreicht werden. Nach Bewertung des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr bleibt dieser hinter den Erwartungen, insbesondere der Soldatinnen und Soldaten zurück.
Bei einer Laufzeit von 27 Monaten ab 1. Januar 2025 werden folgende wesentlichen Ergebnisse für die Arbeitnehmer erzielt:
Steigerung der monatlichen Entgelte ab 1. April 2025 um 3% und ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %. Anhebung von Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten in Form von Anhebung der Schichtzulage monatlich von 40 Euro auf 110 Euro und der Wechselschichtzulage von 105 Euro auf 200 Euro, in Krankenhäusern von 155 Euro auf 250 Euro. Für die Zulagen wurde zudem eine Dynamisierung, sprich Bindung an zukünftige Tarifabschlüsse verabredet.
Im Bereich der Arbeitszeit wurde vereinbart, dass ab 1. Januar 2027 ein zusätzlicher Tag Erholungsurlaub gewährt wird.
Neben einer Erhöhung der Jahressonderzahlungen, im Bund für die EG 1-8 auf 95%, EG9A -12 auf 90% und EG 13 auf 75% des regulären Monatsentgelts können diese in bis zu 3 Tage Freistellung gewandelt werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis auf 42 Stunden erhöht werden kann. Für diese Regelung ist vorerst eine Begrenzung auf 5 Jahre und mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist bis 31. Dezember 2025 verhandelt.
Die Regelungen zur Arbeitszeit sind aneinandergekoppelt. Das bedeutet, dass wenn die freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit fällt, fallen auch alle anderen hier dargestellten Regelungen.
Der Tarifabschluss ist aus Sicht des VSB in einigen Bereichen nicht unproblematisch, da mit dem Mindestbetrag eine weitere Stauchung des Gehaltsgefüges eintritt. Die prozentualen Erhöhungen der Lebenswirklichkeit der Soldatinnen und Soldaten nicht gerecht wird und somit auch keine Entlastung in Bezug auf die Frage einer „amtsangemessenen Besoldung“ erzielt wird.
Die für die Soldatinnen und Soldaten, wie auch die Beamten und Beamtinnen ernüchternste Erkenntnis ist, dass sich das Bundesinnenministerium, aufgrund politischer Nichtzuständigkeit der amtieren Rollenträger, nicht zu einer Aussage auf eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse, wie auch des überfälligen Verzichts des Abzuges von 0,2% für die Versorgungsrücklage und die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit auf Tarifniveau im Stande gefühlt hat. Diese Punkte sind, nach derzeitigem Informationsstand somit nicht Bestandteil der Tarifeinigung. (TB)
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