Berlin, 03. September 2025

VSB-Information: Abschlagszahlungen zur Übertragung des Tarifergebnisses

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 beschlossen, Abschlagszahlungen für Bundesbeamtinnen und -beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger vorzunehmen. Damit wird das im Tarifbereich erzielte Ergebnis zu den Entgelten nun auch zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen. Inwieweit die weiteren Regelungen, wie zum Beispiel zur Arbeitszeit übertragen werden bleibt vorerst offen.

Konkret bedeutet das:

  • + 3 % rückwirkend zum 1. April 2025 (Auszahlung der Abschläge im Dezember 2025)
  • + 2,8 % ab Mai 2026

Diese Zahlungen erfolgen zunächst als Abschläge, bis das entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vorliegt. Etwaige Differenzen werden im Nachgang verrechnet.

Einordnung

Bereits in unserer letzten Öffentlichkeitsinformation hatten wir darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Übertragung beim BMI liegt und sich durch die Regierungsbildung verzögert. Nun ist ein erster Schritt getan. Wir begrüßen, dass endlich Planungssicherheit geschaffen wird und der Bund sich zu einer zeitnahen Umsetzung bekannt hat. Zugleich bleibt es dabei: Ein Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung, welcher auch das Thema der Amtsangemessenen Besoldung aufgreift ist überfällig.

Ausblick

Der VSB wird die weitere Entwicklung kritisch begleiten und weiterhin auf eine zügige und vollständige gesetzliche Umsetzung der durch die Tarifpartner geschlossenen Vereinbarungen drängen. (M.L.)

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